Rechtsanwalt

Der schlechte Ruf der Anwälte

Nicht viele Berufe in Deutschland haben so einen schlechten Ruf, wie die Rechtsanwälte. Dabei ist es ihre Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu ihrem Recht zu verhelfen. Aus diesem Grund können sie jedermann beraten oder auch vertreten, solange sie nicht davor in der selben Sache die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben. Auch andere Vertretungsverbote, wie zum Beispiel eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar, können einen Interessenkonflikt bedeuten. Die parteiliche Interessenvertretung ist das prägende Merkmal der Rechtsanwälte.

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Dabei kann sich jede Person in Deutschland in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sollte sich dabei um Strafprozesse oder Bussgeldverfahren handeln, wird der Rechtsanwalt als Verteidiger ernannt. In Zivilprozessen bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ist es verpflichtend sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Das gilt auch bei allen anderen Verfahrensarten für höhere Instanzen. In Deutschland liegt der Sinn des Anwaltszwangs darin, die Gerichte zu entlasten, da eine Aufklärung des Sachverhalts die rechtliche Einschätzung der Rechtsanwälte bei der Klageerhebung und in den Prozessen viel Zeit einsparen soll.

Aber wer kann alles Rechtsanwalt werden? In Deutschland ist die Voraussetzung für die Zulassung von Rechtsanwälten, sowie die Befähigung zum Richteramt, die Ausbildung zum Volljuristen. Anwälte werden von einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und dort auch in dem jeweiligen Verzeichnis eingetragen. Jeder zugelassener Rechtsanwalt muss über eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte verfügen, die Beratungsfehler absichert. Vor der Rechtsanwaltskammer müssen neue Rechtsanwälte einen Diensteid ablegen, der sie verpflichtet die verfassungsmässige Ordnung zu wahren und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Diese Zulassung kann auch von der zuständigen Rechtsanwaltskammer entzogen werden, wegen groben Verstössen gegen das Berufsrecht oder bei Überschuldung.

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Übrigens: Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe! Für ihn gilt das anwaltliche Berufsrecht. Der Beruf des Rechtsanwalts ist in Deutschland ein klassischer Kammerberuf. Sie sind Pflichtmitglieder einer örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer.

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